Wartung

Die Wartung von Aufzugsanlagen ist in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die europäische Norm DIN EN 13015 gesetzlich geregelt. Betreiber sind verpflichtet, die Anlage in einem sicheren Zustand zu halten, um Unfälle zu vermeiden.

Die Häufigkeit der Wartung hängt von der Nutzungsintensität und dem Alter der Anlage ab: 

Bei hoher Nutzung, d.h. mit über 6.000 Fahrten pro Monat oder einem Alter von über 15 Jahren empfehlen eine Wartung im Abstand von zwei Monaten (6-mal jährlich).

Bei bis zu 6.000 Fahrten im Monat (mittlere Nutzung) und einem Alter von 10-15 Jahren ist eine vierteljährliche Wartung (4-mal pro Jahr) üblich.

Für Neuanlagen und Anlagen unter 10 Jahren oder mit weniger als 3.000 Fahrten monatlich empfehlen wir ein halbjährliches Wartungs-Intervall.

Wir übernehmen das gerne für Sie!

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